§ 3 Mitgliedschaft Mitglied können werden: Natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesellschaften, die Inhaber einer Genehmigung zum Betreib eines Taxis in Nordrhein-Westfalen sind. Darüber hinaus können auch Taxi-Zentralen Mitglied werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung des Antrages durch den Vorstand kann sich der Antragsteller an die darauf folgende ordentliche Mitgliederversammlung wenden. Diese entscheidet abschließend über den Aufnahmeantrag. Der Vorstand ist verpflichtet, dem abgelehnten Antragsteller zu diesem Zweck den Termin der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu benennen.
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