§ 2 Aufgaben des Vereins

Aufgaben des Vereins als Gewerbevertretung für die in ihm zusammengeschlossenen gewerblichen Taxi-Unternehmer und Taxi-Zentralen sind:

1. Die Taxi-Unternehmer gewerbepolitisch zu vertreten, beruflich und wirtschaftlich zu unterstützen, zu betreuen und zu fordern.

2. Die Vertretung der gewerbepolitischen Belange der Taxi-Unternehmer gegenüber den Behörden.

3. Die Beratung und Information der Mitgliedsunternehmen über alle mit der Personenbeförderung zusammenhängenden Fragen, insbesondere berufsrechtliche, wirtschaftliche, soziale und arbeitsrechtliche Fragen.

4. Geordnete Verhältnisse im Taxi-Gewerbe zu schaffen und aufrecht zu erhalten.

5. Das Taxi-Gewerbe durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

6. Mit anderen Berufsverbänden im Interesse der Taxi-Unternehmen zusammen arbeiten. Zu diesem Zweck kann der Verein Mitglied in anderen Vereinen werden.

7. Allgemeinpolitische Ziele verfolgt der nichtwirtschaftliche Verein nicht.

8. Seine Mitglieder bei Verhandlungen mit den zuständigen Vertretungen der Arbeitnehmerschaft über alle Lohn- und Arbeitsbedingungen zu vertreten.